Pflegerische Leistungen
Im Erstgespräch ermitteln wir gemeinsam den bestehenden Pflegebedarf und beraten Sie zu den Leistungen der Pflegekasse wie z. B.:
- Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett/beim Hinlegen ins Bett
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Duschen/der Ganzkörperwäsche/dem Baden
- Hilfe beim Essen zubereiten usw.
Beratung
- Wir beraten und schulen pflegende Angehörige in der eigenen Häuslichkeit, die Kosten hierfür übernehmen die Pflegekassen.
- Wir führen die von der Kasse geforderten Beratungseinsätze nach §37.3 durch bei Bezug von Pflegegeld.
- Wir sind behilflich bei Antragstellungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen.
Betreuungs- / Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege
- Wir entlasten pflegende Angehörige, indem wir stundenweise Betreuung und Beschäftigung anbieten.
- Ersatzweise übernehmen wir die Pflege, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist über die sogenannte Verhinderungspflege. Diese steht jedem/jeder Pflegebedürftigen zu, der/die sechs Monate oder länger in einen der Pflegegrade eingestuft wurde.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können ebenfalls übernommen werden im Rahmen unseres Angebotes.